Abläufe und häufig gestellte Fragen   



Wird eine Überweisung benötigt?

Vor Beginn einer Psychotherapie benötigen Sie keine Überweisung. Sollten Sie dennoch eine haben, bringen Sie diese gerne zu unserem ersten Termin mit. 





Was brauche ich für meinen ersten Termin?

Für den ersten Termin bringen Sie als gesetzlich Versicherter bitte Ihre Krankenkassenkarte (elektronische Gesundheitskarte) bzw. die Daten Ihrer privaten Versicherung bei Privatversicherten (Name und Anschrift der privaten Krankenversicherung) mit.

Ebenso erhalten Sie zuvor über das Sekretariat eine Differentialdiagnostik (Fragebögen) und biografischen Anamnesebogen. Bringen Sie diese Unterlagen bitte ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mit.




Wie viel Zeit muss ich für die ersten beiden Termine einplanen?

In der Regel dauern die ersten beiden Termine jeweils 50-75 Minuten.
Hinzu kommen noch insgesamt 30-120 Minuten Zeit für das Ausfüllen diagnostischer Fragebögen. Der genaue Ablauf wird Ihnen vom Sekretariat
erklärt.





Wird die Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?

Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen die psychotherapeutischen Sprechstunden bei Vorliegen einer Kassenzulassung des Therapeuten. Da ich eine Zulassung besitze, fallen für Sie weder zu Beginn noch im Verlauf der Psychotherapie Kosten an. 

Auch die danach folgenden Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden von der Krankenkasse bezahlt. Im Anschluss erfolgt eine Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse. Bei vorliegender Indikation wirddie Psychotherapie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit übernommen. Die genauen Details werden mit Ihnen im Verlauf der Sprechstunde besprochen.

Bei privaten Versicherungen bitte ich Sie darum, dass sie vor den ersten Stunden abklären, in welchem Rahmen die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung inbegriffen ist. Oftmals gibt es bestimmte Stundenkontingente, die je nach Tarif variieren oder mit einem Bericht an den Gutachter einhergehen.




Wie läuft der erste Termin ab?

Sie werden von mir oder dem Sekretariatsmitarbeiter in Empfang genommen. In dem ersten Gespräch erkläre ich Ihnen die Rahmenbedingungen und Sie schildern mir Ihr Anliegen. Zuvor zugesendete Unterlagen, deren Erläuterung durch das Sekretariat bei der Terminvergabe erfolgt, bringen Sie bitte ausgefüllt mit, damit ich eine ausführliche Nachbereitung des Gesprächs anfertigen kann. Alternativ dürfen Sie mir die Unterlagen bereits
zuvor postalisch zukommen lassen, um eine Vorbereitung für das Erstgespräch zu ermöglichen. Während des Gesprächs werde ich mir Notizen machen und weitere vertiefende Fragen stellen, um Ihre Anliegen einordnen zu können.

Typische Fragen in Erstgesprächen sind bspw. „Wie lange existiert das Problem/ die Symptomatik?“ „Wann tauchten die Probleme/ die Symptomatik das erste Mal auf?“ „Gibt es Phasen, wo die Probleme/ Symptome nicht auftreten?“ Unser Berufsstand ist dafür ausgebildet, jedes Ihrer Anliegen ernst zu nehmen und zu besprechen. Dies gilt auch für herausfordernde, angst- und schambesetzte Themen. Es ist völlig normal, dass solche Themen in einem Erstgespräch zu einer erhöhten Anspannung führen können.

Zum Ende der Erstgespräche erhalten Sie einen Befund, der gemeinsam besprochen wird. Hierbei berate ich Sie, ob eine Psychotherapie oder andere Behandlungsformen oder Anlaufstellen bei Ihnen indiziert sind (bspw. stationärer Aufenthalt, psychopharmakologische Begleittherapie, Paar- oder Familienberatung/-therapie, keine Therapie) und wie eine Therapie in meiner Praxis aussehen würde. Ebenso wird in Ruhe besprochen, ob Sie bei mir behandelt werden können, ein Therapiebeginn unmittelbar erfolgt oder zunächst eine Aufnahme auf der verbindlichen Warteliste erfolgt.





Verpflichte ich mich dauerhaft, wenn ich eine Therapie beginne?


Eine Psychotherapie kann von Ihnen jederzeit beendet werden. Im Rahmen einer Gruppentherapie bitte ich darum, nach Ankündigung des Verlassens der Gruppe, noch zwei Termine wahrzunehmen, um mögliche offene Themen mit den Gruppenteilnehmern zu besprechen.

Sowohl bei einer Gruppen- als auch Einzeltherapie, biete ich Ihnen immer ein Abschlussgespräch an, um mögliche Gründe für das Beenden der Therapie nachzuvollziehen. Hierbei bin ich für Ihr Feedback dankbar, um
Gründe für ein verfrühtes Beenden der Therapie nachzuvollziehen.




Darf ich wieder in Ihre Praxis kommen, wenn ich eine Therapie regulär oder auf eigenen Wunsch beendethabe?

Ja – sie sind weiterhin herzlich willkommen. Sollten Sie die Therapie auf eigenen Wunsch hin beendet haben, biete ich erneut ein bis zwei Gesprächstermine an, um mit Ihnen gemeinsam die Gründe für das erste
(verfrühte) Ausscheiden zu verstehen und für den zukünftigen Therapieprozess nützlich zu gestalten.




Haben Psychotherapeuten eine Schweigepflicht?

Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 8 der Berufsordnung der PTK NRW; § 203 StGB). Falls Berichte an Mitbehandler (bspw. Hausärzte, Psychiater) verfasst oder benötigt werden, erfolgt dies
nur in Absprache mit Ihnen. In diesen Fällen würde eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht stattfinden, die Sie in Kopie für Ihre Unterlagen von mir erhalten.




Was passiert, wenn ich einen Termin kurzfristig absage?

Wenn Sie eine Einzelsitzung bis zu zwei Werktage, im Falle einer Sprechstunde drei Werktage vor dem geplanten Termin schriftlich per E-Mail an: info@psychotherapie-halle-westfalen.de absagen, gilt der Termin
als regulär storniert und Sie können bei erneuter Kontaktaufnahme einen neuen Termin vereinbaren.

Bei Absage einer Einzelsitzung innerhalb von zwei Werktagen (drei Werktagen bei Sprechstunden) oder unentschuldigter Absage wird Ihnen eine Ausfall- bzw. Bereitstellungsgebühr von 80€ in Rechnung gestellt.
Diese Gebühr wird nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erstattet.





Wieso wird mit einer Ausfall- bzw. Bereitstellungsgebühr gearbeitet?

Meine psychotherapeutische Praxis ist eine reine Bestellpraxis, d.h. die vereinbarte Zeit ist exklusiv für Sie reserviert. Sie haben somit nach erfolgter Terminvergabe keine langen Wartezeiten wie Sie es bspw. in Hausarztpraxen kennen. Somit findet in meiner Praxis keine „Überbuchung“ statt, um möglichen Ausfällen entgegenzuwirken. Das bedeutet jedoch, dass nicht wahrgenommene Termine zu einem Honorarausfall führen.

Mein Sekretariat benötigt mindestens zwei Werktage, um neue Termine zu koordinieren und die damit verbundenen Unterlagen zu versenden. Wie jeder berufstätige Mensch, sind auch wir Psychotherapeuten sowie meine Sekretariatsmitarbeiter auf regelmäßige Gehaltszahlungen angewiesen. Ebenso müssen erhebliche Fixkosten (Miete und Nebenkosten, Lizenzgebühren, Kammerbeiträge, Versicherungen etc.) gedeckt werden. Sie können die Ausfall- bzw. Bereitstellungsgebühr mit einer Stornogebühr vergleichen, wie sie auch in anderen Branchen erhoben werden (bspw. bei Anwälten, Reiseunternehmen, Hotels).

Zudem erhalte ich täglich neue Patientenanfragen, denen ich keine unmittelbaren Termine anbieten kann. Somit ist es besonders ärgerlich, wenn der Grund der Absage (in diesem Fall ein bereits vergebener Termin) im Nachhinein entfällt.

Sollten Sie Fragen zu der Thematik haben, können wir diese gerne während der Sprechstunden ausführlich aufgreifen.


 


Für weitere Informationen oder anderweitige Rückfragen
nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

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