Psychotherapeutenverfahren nach DGUV


Aufgrund meiner Zulassung im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Deutschen gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) als Dachverband der Berufsgenossenschaften kann ich Ihnen Behandlungen zu
Lasten der Berufsgenossenschaften anbieten. Dies ist Ihrerseits zuvor zu klären (Kostenzusage einholen). In
meiner Praxis arbeite ich eng mit den Berufsgenossenschaften zusammen, sodass ich bei einer terminlichen
Flexibilität Ihrerseits in der Regel kurzfristig einen Termin für ein Erstgespräch anbieten kann. Vor dem
Hintergrund der starken Nachfrage kann es jedoch auch zu Wartezeiten kommen.

Die Behandlung zu Lasten der Unfallversicherung (UV) - Kostenträger sind hier nicht die Krankenkassen- stellt
einen Unterschied zu der herkömmlichen Behandlung für gesetzlich oder privat Versicherte dar. Folgend finden
Sie Informationen und weiterführende Links, um sich umfassend zu informieren. Gerne erläutere ich Ihnen in
den ersten Sitzungen die Unterschiede, sofern die Kosten von der UV getragen werden.




Im Psychotherapeutenverfahren werden psychische Erkrankungen aufgrund körperlicher Unfallfolgen sowie isolierter psychischer Traumata bzw. Schockzustände nach Arbeitsunfällen behandelt. Auch psychische Erkrankungen als Komorbidität (eine oder mehrere Störungen oder Erkrankungen, die zu einer Grunderkrankung hinzukommen) zu Berufskrankheiten stehen im Fokus der Behandlung. So kann es bspw. zu Albträumen, Ängsten, Anspannung, innerer Unruhe oder Wiedererleben des Unfallgeschehens kommen.






Die Diagnostik und Behandlung von Folgestörungen nach Schädel-Hirn-Verletzungen ist nicht Gegenstand des Psychotherapeutenverfahrens. Entsprechende Anforderungen an Qualifikation und Behandlungsmodus sowie die Abrechnung neuropsychologischer Diagnostik und Behandlung sind separat geregelt.





Die an der Heilbehandlung beteiligten Psychotherapeuten sind kraft Gesetzes berechtigt und verpflichtet, dem zuständigen Unfallversicherungsträger die relevanten medizinischen/psychologischen und persönlichen Datenzu übermitteln. Dies ist ein zentraler Unterschied im Vergleich zu der Arbeit mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, wo die Schweigepflicht von Seiten des Psychotherapeuten besteht. Die Patienten werden hierüber zu Beginn der Behandlung umfassend aufgeklärt.






Charakteristisch für das Vorgehen ist es, in den ersten Sitzungen festzustellen, ob die aktuellen Belastungen/ Symptome in direkter Verbindung zu den Auswirkungen des Unfallgeschehens stehen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Kostenübernahme der UV nur erfolgt, wenn die psychischen Beschwerden überwiegend/ wesentlich sind. Sollte dies nicht der Falls sein oder sollten Sie außerhalb des Arbeitskontextes einen Unfall erlitten haben und unter psychischen Belastungen leiden, können Sie ebenso in meiner Praxis Hilfe erhalten. Hierbei würde die Behandlung zu Lasten Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gehen.




Weitere Informationen finden Sie auf:
https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp



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